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Das mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum abgekürzt auch MHD genannt, ist so eine Sache. In der EU muss jedes Lebensmittel in Fertigpackung (in gewisser Weise verarbeitete Lebensmittel) mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sein. Egal ob es sich um Salz, Linsen, Milch oder Kaugummi handelt. Leider wird der Begriff häufig missverstanden, denn ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht das gleiche wie ein Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an wie lange ein Lebensmittel seine gesetzlich definierten Eigenschaften wie zum Beispiel Geruch, Geschmack, Aussehen, Nährwerte etc. unter sachgemäßer Aufbewahrung behalten muss.
Die Eigenschaften des Produktes dürfen sich bis zu diesem, vom Hersteller festgelegten Datum nicht verändern. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt aber keine Auskunft darüber, ab welchem Tag ein Produkt für die Gesundheit bedenklich ist.
Ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum ist also kein Grund, ein Produkt zu entsorgen. Ganz im Gegenteil. Viele der vermeintlich „abgelaufenen“ Produkte sind weit über das Mindesthaltbarkeitsdatum genießbar
Bei einem Hartkäse zum Beispiel, definiert die Molkerei das Mindesthaltbarkeitsdatum mit „100 Tagen nach Auslieferung“, da nur während dieser 100 Tage garantiert werden kann, dass sich der Geschmack, das Aussehen, der Geruch etc. bei richtiger Lagerung nicht verändert. Hartkäse ist aber deutlich länger haltbar. Zwar verändert er die für das Mindesthaltbarkeitsdatum ausschlaggebenden Eigenschaften, da der Käse nachreift und dadurch intensiver schmeckt, aber er ist auf jeden Fall noch für den Verzehr geeignet.
Auch bei Joghurt ist das ähnlich. Eine der Eigenschaften, die bei Joghurt für die Vergabe des MHD Relevanz hat, ist die Lebendkeimzahl, die am Ende des Haltbarkeitsdatums vom Gesetzgeber mit 10 Millionen Keimen pro Milliliter vorgegeben ist. Über die Lebenszeit eines Lebensmittels wird diese Keimzahl auf natürliche Weise geringer, so dass das Mindesthaltbarkeitsdatum dadurch begrenzt, wird. Joghurts halten aber deutlich länger, wenn sie luftdicht verschlossen sind. Interessant zu wissen: Rein rechtlich ist ein Joghurt mit geringer Lebendkeimzahl kein Joghurt mehr und darf deshalb auch als solches nicht verkauft werden.
Vor allem leicht verderbliche Lebensmittel wie Faschiertes, Geflügelfleisch, Rohmilch oder Räucherfisch sind mit einem Verbrauchsdatum anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Lebensmittel mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum sollten nicht mehr verzehrt werden. Sie können nach Ablauf des Verbrauchsdatums mit Keimen belastet sein, welche deine Gesundheit gefährden und die weder seh-, riech- noch schmeckbar sind.
So viele Lebensmittel landen jährlich in österreichischen Haushalten im Müll. Das ist nicht nur eine enorme Verschwendung an Lebensmitteln, sondern auch ein Verlust an wertvollen Ressourcen, die zur Herstellung dieser Lebensmittel benötigt werden. Schuld daran ist häufig das falsch interpretierte Mindesthaltbarkeitsdatum. Mit diesen Tipps erkennst du, ob ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch zum Verzehr geeignet ist.
Menschen sind mit feinen Sinnesorganen ausgestattet. Nütze sie! Begutachte, rieche und verkoste deine Lebensmittel, bevor du sie voreilig entsorgst. Du wirst überrascht sein, wie lange manche Lebensmittel lecker schmecken. Vertraue auf deine Sinne und Instinkte! Achtung bei „zu verbrauchen bis“ Kennzeichnungen – hier sind die Produkte nach dem Datum meist nicht mehr zum Verzehr geeignet.
Wenn einer oder vielleicht auch mehrere Punkte zutreffen, dann wird vom Verzehr abgeraten:
Das Kultivieren und Herstellen unserer Lebensmittel benötigt eine Menge Ressourcen und einen hohen Energieeinsatz. Wir sollten daher respektvoll mit ihnen umgehen. In unserem Blogbeitrag „Lebensmittel retten leicht gemacht“ erhältst du Tipps wie du zum echten Lebensmittelretter wirst.